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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Forschungsinformationssystem HISinOne-RES der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (https://hhu.cris.nrw).
 

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Das Forschungsinformationssystem HISinOne-RES der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nur teilweise vereinbar.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf führt mit Unterstützung von CRIS.NRW (https://cris.nrw) das Forschungsinformationssystem HISinOne-RES, einen Teilbereich des HISinOne ein. HISinOne ist ein Produkt der HIS eG (https://www.his.de/). Die Oberflächen von HISinOne werden nach Auskunft der HIS eG bereits im Zuge der Entwicklung laufend auf die Barrierefreiheit hin getestet und wurden von externer Seite bereits für „sehr gut zugänglich“ gemäß der BITV 2.0 befunden (https://www.his.de/hisinone/technische-grundlagen, abgerufen am 22.04.2025).
Eine Zertifizierung des HISinOne-RES auf Barrierefreiheit zum Release 2022.12 von der Deutsche Telekom MMS GmbH (vormals T-Systems) durchgeführt. HISinOne Version 2022.12 ist in den geprüften Teilen hinsichtlich der BITV 2.0 und der darin referenzierten EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) konform.
Zu Release 2023.06 wurde zudem auch die Mehrfachauswahl-Picklisten und Eingabeassistent geprüft. Die Prüfung gegen die Kriterien der EN 301 549 V2.1.2 (2018-08), welche in der BITV 2.0 als anzuwendender Standard referenziert sind, ergab folgende Konformitätsaussage: konform zu BITV 2.0
 

2.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 22.04.2025 erstellt.